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Abfallwirtschaftskonzept und Abfallbeauftragter - eine gesetzliche Verpflichtung des Unternehmens

Gemäß § 11 Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) 2003 ist in Betrieben mit mehr als 100 MitarbeiterInnen ein fachlich qualifizierter Abfallbeauftragter zu bestellen und der Behörde anzuzeigen. Nach § 11 des AWG 2003 hat jeder Betrieb mit mehr als 20 MitarbeiterInnen ein Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen. Das Abfallwirtschaftskonzept ist auf verlangen der Behörde vorzuweisen.

Die hohe Qualität dieser Dienstleistung, die wir anbieten, ist uns eine selbstverständliche Verpflichtung.

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