Die Arbeitsplatzevaluierung sowie die Leistungen der Sicherheitsfachkraft
sind europaweit zur unverzichtbaren Aufgabe und Verpflichtung des einzelnen
Unternehmens geworden.
Hier werden die Organisation des ArbeitnehmerInnenschutzes , die Ermittlung
und Beurteilung der Gefahren sowie das Ausarbeiten von Maßnahmen
für den Arbeitgeber vorgenommen. Das Erstellen der Sicherheits- und
Gesundheitsschutzdokumentation und deren Aktualisierung muß die
Sicherheitsfachkraft erfüllen. Dabei werden neben den Bestimmungen
des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes auch die unternehmensbezogenen Präventionsziele
berücksichtigt.
Mit dem Erstellen der Brandschutzordnung, der Durchführung von Personalunterweisungen
und Personalschulungen wird eine weitere gesetzliche Verpflichtung des
Unternehmens erfüllt.
Methode:
- generelle Vorgabe nach ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
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Referenzen |
» Organisation
und Aufbau des
ArbeitnehmerInnenschutzes
Meidl&Co KG, Salzburg |
» Arbeitsplatzevaluierung
nach ASchG
Wiener Konzerthausgesellschaft, Wien |
» Erstellen
einer Brandschutzordnung
Publicis Kommunikationsgesellschaft, Wien
Genesungsheim Mater Salvaoris, Pitten (NÖ) |
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